Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) VeriTreff erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt VeriTreff nicht an, es sei denn, es hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn VeriTreff in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien.
§ 2 Anzeigenschaltungen, Nutzung von Werbeflächen, Schaltung von Firmendarstellungen, News u.ä.
(1) "Anzeigenauftrag" ist der entgeltpflichtige Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Personalanzeigen, Firmenprofile (Selbstdarstellungen einer Unternehmensberatung, Firma etc.), News,
Banner etc. auf der Plattform VeriTreff zum Zwecke der Verbreitung im Internet. Grundlage eines
Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Anzeigenjahres erscheinenden Veröffentlichungen.
Mit Vertragsabschluss, spätestens mit dem Erscheinen der ersten Veröffentlichung, tritt die Laufzeit
eines Anzeigenvertrages in Kraft.
(2) Angebote von VeriTreff sind in jedem Fall freibleibend. VeriTreff
behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt
ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch VeriTreff oder durch sonstige Erbringung des Anzeigenauftrages zustande.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung geeigneter elektronischer Vorlagen.
Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob der Anzeigenauftrag fehlerfrei veröffentlicht wurde.
Eventuelle Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem
Falle Anspruch auf Ersatz in Form von unberechneten Korrekturen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
(4) VeriTreff behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder anzunehmen.
VeriTreff behält sich auch die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext etc.)
vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeigenunterlagen strafbare oder rechtswidrige Inhalte
enthalten, die das Ansehen von VeriTreff schädigen können oder auf solche verweisen. Die Ablehnung
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(5) Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler
Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter
der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des
Auftraggebers. Erhält VeriTreff erst nach der Auftragsbestätigung oder teilweiser
Auftragsausführung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände, ist VeriTreff berechtigt,
das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber stellt VeriTreff in allen diesen
Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
(6) Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird
keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt
der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den
Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der
Internet-Plattform VeriTreff.de gilt als nicht vereinbart.
(7) Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von VeriTreff mit dem Wort
"Anzeige" gekennzeichnet werden.
(8) Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen
nicht enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Angebot vereinbart.
(9) Eine Stornierung von fest erteilten Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei VeriTreff eingehen. Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Anzeige werden pauschal mit einer
Bearbeitungsgebühr von 25% des Netto-Auftragswerts berechnet. Storniert der Auftraggeber
während der laufenden Insertion, berechnet VeriTreff eine Stornierungsgebühr von 50% des noch nicht
abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert
mit dem angeglichenen Rabattsatz in Rechnung gestellt. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden sei, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(10) Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf Zugriffsauswertung besteht nicht.
(11) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge,
und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhung soweit der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von
4 Wochen widerspricht.
(12) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber an die Preisliste von VeriTreff zu halten. Die von VeriTreff
gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
(13) Durch höhere Gewalt, Streik, Rechtsstreitigkeiten, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete
zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen
verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausgeschlossen,
sofern VeriTreff kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.
(14) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die VeriTreff nicht zu vertreten
hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.
(15) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den
Auftraggeber ist nicht zulässig.
(16) Bei teilweiser Nichterfüllung eines Rahmenauftrages durch den
Auftraggeber muss dieser der VeriTreff den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückerstatten.
(17) VeriTreff behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht
besteht auch für den Fall, dass VeriTreff erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem
Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist
der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
(18) Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE-Provision von 15 % auf das Rechnungsnetto
gewährt. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Zahlungen sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt
netto Kasse fällig.
(19) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. VeriTreff kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist VeriTreff berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen
oder den Auftrag fristlos zu kündigen.
§ 3 Links auf Seiten Dritter
Die Internet-Angebote VeriTreff enthalten Links zu Webseiten, die von Dritten betrieben werden.
Die Bereitstellung von Links zu externen Web-Angeboten stellt keine Billigung des Materials auf
solchen Websites dar und impliziert keine Verbindung mit deren Betreibern. Auf die Inhalte und
Gestaltung der Web-Seiten, die über diese Links aufgesucht werden können, hat VeriTreff
keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung.
§ 4 Technischer Betrieb
Eine ununterbrochene Erreichbarkeit sowie die stetige Störungsfreiheit der Internet-Plattformen kann
aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Für Störungen infolge von Serverausfällen, Leitungsproblemen
oder Datenbankfehlern kann keine Haftung übernommen werden. Der Nutzer ist sich darüber im Klaren und
stellt den Betreiber von jeglichen Haftungs- oder Ersatzansprüchen frei.
§ 5 Datenbank-Aktivitäten
Nutzer der von VeriTreff angebotenen Dienstleistungen können ihre Daten in den entsprechenden Datenbanken
VeriTreff eintragen. Ein Anrecht auf Aufnahme besteht nicht. VeriTreff behält sich vor,
eingetragene Datensätze ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn diese inhaltlich-qualitativen
Mindeststandards nicht genügen, pornographische, sittenwidrige, extremistische bzw. verleumderische
Inhalte aufweisen oder die Aufnahmekriterien nicht erfüllen. Sofern ein Nutzer seine Daten in die
jeweilige Datenbank einstellt, sichert er ausdrücklich zu, dass alle übermittelten Daten korrekt
sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Die Datenbank-Einträge fallen gänzlich in den
Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzers. Er stellt VeriTreff von allen Ansprüchen
Dritter frei, die diese aufgrund der übermittelten Inhalte gegen VeriTreff wegen der Verletzung
eigener Rechte geltend machen. Dem Nutzer steht es frei, seine Daten jederzeit wieder aus der
Datenbank zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
§ 6 Sonstiges
Der Betreiber kann seine Dienste ohne Angabe von Gründen einstellen, ohne dass hieraus irgendwelche
Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden können. Eine eventuelle Vergütungspflicht der Kunden entfällt
dann. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.
§ 7 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei
verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist,
gilt die vertragliche Leistung von VeriTreff mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) VeriTreff ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird mit dem extra angegebenen
Änderungsdatum wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist,
bestimmt VeriTreff die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
Im Verzugsfall berechnet VeriTreff Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt,
die Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins.
(2) Gegen Forderungen von VeriTreff kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß § 639 Abs. 1 BGB oder § 478 Abs. 1 BGB.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat VeriTreff bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
(2) Eine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung mit Produkten
und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Für Schäden haftet VeriTreff nur dann, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von VeriTreff oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung VeriTreff auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In jedem Fall ist die Haftung VeriTreff auf einen Betrag in Höhe von 2.500,-- EUR pro Schadensfall
beschränkt.
(4) Soweit die Haftung VeriTreff ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen VeriTreff.
(5) Die von VeriTreff angebotenen Informationen und Dienste können Ungenauigkeiten oder Fehler aufweisen.
Aus der Veröffentlichung kann nicht geschlossen werden, dass die verwendeten Bezeichnungen frei
von gewerblichen Schutzrechten sind. Der Betreiber macht keinerlei Zusicherungen hinsichtlich Verläßlichkeit,
Korrektheit, Qualität und Genauigkeit der angebotenen Inhalte und abrufbaren Daten. Sie werden ohne
Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt. Der Betreiber schließt hiermit jegliche
Gewährleistungen hinsichtlich der gelieferten Informationen, Produkte und Dienste aus, einschließlich
aller Gewährleistungen hinsichtlich Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung von
Rechten Dritter. Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten oder
geltendem Recht vorliegt, ist der Betreiber nicht haftbar für irgendwelche direkten, indirekten,
strafrechtlichen, zufälligen oder Folgeschäden oder andere Schäden einschließlich entgangenen Gewinns.
(6) VeriTreff übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der durch Nutzer verfassten Beiträge.
Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen Gesetze oder gegen Rechte
Dritter verstoßen. Dies gilt sowohl für den direkt sichtbaren Teil des Beitrages wie auch für im Beitrag
enthaltene Links. Auf die Inhalte und Gestaltung der Webseiten, die über diese Links aufgesucht werden
können, hat VeriTreff keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Haftung.
(7) VeriTreff untersagt hiermit ausdrücklich das Verfassen von rassistischen,
pornographischen, menschenverachtenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Ebenfalls
ausdrücklich untersagt ist die Verbreitung von Raubkopien. Sollten der VeriTreff Beiträge solcher Art
auffallen, werden diese ohne Rückmeldung an den Verfasser entfernt oder korrigiert. VeriTreff
behält sich vor, einzelnen Nutzern zeitweise oder ganz die Schreibberechtigung zu entziehen. Die VeriTreff ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Beiträge. VeriTreff gewährleistet nicht
die Identität der Verfasser, die Genauigkeit, die Vollständigkeit oder die Verwendungsfähigkeit
irgendwelcher Informationen. Die Beiträge drücken die Meinungen der Autoren/Nutzer aus, die nicht
notwendigerweise mit den Ansichten VeriTreff übereinstimmen. Die auf unserer Plattform erhaltenen
Kennwörter dürfen nicht an andere weitergeben werden. Das Passwort eines anderen, gleich wie man es
erhalten hat, darf nicht auf unseren Plattformen genutzt werden. Es ist verboten, die Plattform der VeriTreff und die hier zugänglichen Daten zum Zwecke von Werbung, Spam, Kettenbriefen und ähnlichem
zu benutzen.
§ 11 Rechte Dritter
Sollte ein Dritter die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die VeriTreff geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, VeriTreff unverzüglich schriftlich hierüber
zu benachrichtigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit der VeriTreff ist,
wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wermelskirchen. VeriTreff ist darüber
hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von VeriTreff auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge
und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen im einheitlichen UN-Kaufrecht
über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
(2) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zu Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.